Der Begriff Immobiliensicherheit wird im Kreditwesen für Darlehen verwendet, welche durch eine Immobilie abgesichert werden; er bezieht sich demnach auch auf Fälle, in welchen die Immobilie als Sicherheit für den Kredit dient, welcher für ihren Kauf aufgenommen wurde. In der Regel besteht die Immobiliensicherheit in einem Grundpfandrecht des Kreditgebers an Gebäuden und Grundstücken, welche sich im Besitz des Kreditnehmers befinden. Immobilien gelten im Kreditgeschäft stets als hochwertige Sicherheiten, da sich in der Regel leicht vermarkten lassen und ihr Wert zudem zuverlässig bestimmt werden kann, des Weiteren weist dieser in aller Regel keine Schwankungen auf.