Inkassogebühren sind im heute üblichen Sprachgebrauch die Gebühren, welche bei nicht ordnungsgemäßer Begleichung einer Rechnung anfallen. Im weitesten Sinn gehören alle mit der Zahlung verbundenen Gebühren einschließlich eventueller Entgelte für die Nutzung einzelner Zahlungsmittel zu den Inkassogebühren. Der Begriff Inkassogebühr(en) ist eigentlich falsch, da nur öffentlich-rechtliche Stellen Gebühren verlangen können. Die korrekte Bezeichnung Inkassoentgelt ist jedoch unüblich. Bei der Übergabe einer Forderung an ein Inkassounternehmen fallen höhere Inkassogebühren als bei einem internen Inkasso an. Säumige Zahler sollten die Zulässigkeit der ihnen in Rechnung gestellten Inkassogebühren prüfen, da Inkassodienstleister häufig auch weitere als die erlaubten Kosten berechnen oder zu hohe Beträge verlangen.