Inkassogeschäft

Das Inkassogeschäft bezeichnet zunächst das Einziehen von zur Zahlung eingereichten Papieren wie Schecks und Wechseln sowie die Durchführung erteilter Lastschriftaufträge. In dieser traditionellen Definition hat der Schuldner seine Zahlungsverpflichtung durch Übergabe der entsprechenden Papiere ordnungsgemäß erfüllt. In einer zweiten Bedeutung bedeutet das Inkassogeschäft die Dienstleistung, gegen Entgelt nicht ordnungsgemäß beglichene Forderungen einzutreiben. In diesem Fall wird auch von einem Inkassoservice gesprochen. Für die Übertragung des Inkassogeschäftes an eine Fachfirma gibt es zwei Wege. Einerseits kann das Unternehmen gegen Provision mit dem Einzug der Forderung beauftragt werden, andererseits lässt sich auch eine Forderung an das Inkassobüro verkaufen. In diesem Fall geht das Risiko der Uneinbringlichkeit der verkauften Forderung auf das beauftragte Inkassobüro über.

^