Instandsetzungskosten

Instandsetzungskosten sind Kosten, welche für den Werterhalt eines Gebäudes aufzubringen sind. Eine Instandsetzung schafft keine neuen Werte, sondern dient ausschließlich dem Erhalt der bestehenden. Bei vermieteten Wohnungen darf der Vermieter Instandsetzungskosten im Gegensatz zu mit einer Erhöhung des Wohnwertes verbundenen Modernisierungskosten nicht anteilig auf die Miete umlegen. Steuerrechtlich müssen Instandsetzungskosten nicht aktiviert werden, sie dürfen vielmehr im Jahr ihres Entstehens komplett als Ausgabe abgesetzt werden. Zum Begleichen der Instandsetzungskosten bilden Firmen, Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften Instandsetzungsrücklagen beziehungsweise Instandsetzungsrückstellungen. Die Höhe der Instandsetzungskosten unterscheidet sich je nach Bauweise ebenso wie nach den Witterungsbedingungen am Standort des Objektes.

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