Das Instrumentengeld bezeichnet bei Berufsmusikern einen Gehaltsbestandteil, welchen der Arbeitgeber als Ausgleich für die Verwendung eigener Musikinstrumente durch den festangestellten Musiker bezahlt. Ob das Instrumentengeld steuerrechtlich als Teil des Arbeitsentgeltes gilt oder als Ersatz für Auslagen steuerfrei ist, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung und auch von der Höhe des Instrumentengeldes ab. Besondere Ausgestaltungen des Instrumentengeldes wie das Rohrgeld, das Saitengeld und das Blattgeld richten sich nach dem konkret gespielten Musikinstrument. Das Instrumentengeld bezeichnet auch das Entgelt, welches Musikschüler an die Musikschule als Leihgebühr oder Benutzungsentgelt für die ihnen von der Schule zur Verfügung gestellten Musikinstrumente zahlen. In beiden Fällen dient das Instrumentengeld der Finanzierung notwendiger Reparaturen und Wartungsarbeiten eines Musikinstrumentes.