Jubiläumsprämie

Der Begriff der Jubiläumsprämie meint in erster Linie die Auszahlung eines Betrages an gemeinnützige Vereine aus den Mitteln öffentlich-rechtlicher Institute wie einer Sparkasse. In diesem Fall dient die Jubiläumsprämie vorrangig der Ausrichtung einer Jubiläumsfeier, sie wird besonders häufig von freiwilligen Feuerwehren und auch von Schützenvereinen beantragt. Vorwiegend in der Umgangssprache werden auch Zahlungen als Jubiläumsprämien bezeichnet, welche Arbeitnehmer an als Jubiläum geltenden Jahrestagen ihrer Betriebszugehörigkeit wie beispielsweise beim Öffentlichen Dienst erhalten, fachsprachlich ist hierfür der Begriff Jubiläumsgratifikation angemessen. Eine solche Jubiläumsgratifikation wird üblicherweise im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt, sie kann aber auch ohne verbindliche Richtlinien ausgezahlt werden.

^