Kapitalerhöhung

Eine Kapitalerhöhung dient der Erhöhung des Eigenkapitals eines Unternehmens. Der häufigste Grund für Kapitalerhöhungen sind geplante Investitionsmaßnahmen oder Betriebserweiterungen. Die Art der Abwicklung einer Kapitalerhöhung ist für Aktiengesellschaften sowie für Kommanditgesellschaften auf Aktien im Aktiengesetz genau vorgeschrieben, während andere Kapitalgesellschaften über einen großen Gestaltungsfreiraum verfügen. Üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben, ist die Gewährung von Bezugsrechten an Bestandsaktionäre einer Aktiengesellschaft. Bei Aktiengesellschaften muss die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung beschließen, während bei einer GmbH der entsprechende Beschluss der Gesellschafter ausreicht und bei Personengesellschaften die Gesellschafter ihr zustimmen müssen.

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