Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Form der Einkommenssteuer, welche sich auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, welche überwiegend durch Zinsen, Dividenden sowie Veräußerungsgewinne anfallen. In Deutschland wird die Kapitalertragssteuer mittels einer Quellensteuer erhoben, deren Höhe sich auf fünfundzwanzig Prozent des Ertrages beläuft; hinzu kommen Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer. Damit ist die Kapitalertragssteuer geringer als der persönliche Steuersatz der meisten Steuerpflichtigen, allerdings können keine Kosten mit Ausnahme von Veräußerungsverlusten geltend gemacht werden. Die Umstellung der Kapitalertragssteuer auf die Quellensteuer diente der Steuerehrlichkeit, da vorher übermäßig viele Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung nicht angegeben wurden.

^