Kommissionskauf

Mit dem Kommissionskauf ist der Erwerb von Waren bei einem Kommissionär gemeint. In diesem Fall überlässt der Händler dem Kommissionär die zu verkaufenden Artikel zunächst ohne Berechnung und erhält seine Zahlung nach dem Verkauf, wobei der Mitwirkende seine Provision - und je nach Vereinbarung eine zusätzliche Kostenerstattung - einbehält. Vorteilhaft ist der Kommissionskauf vor allem für den Kommissionär, da dieser sein Geschäft ohne Kapitalbindung betreiben kann. Eine erweiterte Bedeutung hat der Kommissionskauf im Getränkehandel, bei dem er den Erwerb von Getränken mit dem Recht der Rückgabe meint. In diesem Fall ist anders als beim eigentlichen Kommissionskauf die direkte Bezahlung der vollständigen Lieferung üblich, auch wenn einzelne Getränkelieferanten zumindest Stammkunden die nachträgliche Abrechnung erlauben. Nicht verbrauchte Gebinde - bei Bieren sind damit in der Regel vollständige Kästen gemeint - nimmt der Getränkehändler zurück. Der Kommissionskauf bietet sich für private Gastgeber ebenso wie für Vereine als Veranstalter an, um unnötige Ausgaben durch zu viel erworbene Getränke zu vermeiden.

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