Kommissionsvereinbarung

Die Kommissionsvereinbarung besteht zwischen dem Händler und dem Kommissionär, während der Käufer einen normalen Kaufvertrag mit letzterem abschließt. Die Kommissionsvereinbarung enthält die Festlegung, welche Waren der Kommissionär zu welchem Preis im Auftrag des Händlers vertreibt. Es ist möglich, aber eher ungewöhnlich, in die Kommissionsvereinbarung einen Passus aufzunehmen, wonach der Kommissionär nach eigener Entscheidung in einem begrenzten Umfang Rabatte einräumen darf. Des Weiteren enthält die Kommissionsvereinbarung Angaben über die Höhe der Provision sowie über eine eventuelle Kostenerstattung. Im Getränkehandel wird zudem die Vereinbarung des Rückgaberechts für nicht verbrauchte Gebinde als Kommissionsvereinbarung oder Kommissionskaufvertrag bezeichnet.

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