Kostennote

Kostennote ist die traditionelle Bezeichnung für die Rechnung eines Rechtsanwaltes beziehungsweise Notars an seinen Klienten. Mindestvoraussetzungen an die Kostennote sind die Aufführung der Gebühren und der entstandenen Auslagen sowie der bezahlten Vorschüsse. Des Weiteren weist die Kostennote die zutreffenden Nummern des Vergütungsverzeichnisses auf. Falls für die Gebührenfestsetzung der Gegenstandswert (zum Beispiel der Streitwert) maßgeblich ist, muss dieser ebenfalls genannt werden. Die Mindestanforderungen für die Kostennote eines Rechtsanwaltes werden im Paragraphen 10 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes aufgeführt. Bei der Berechnung der Kosten in der Kostennote muss sich der Anwalt oder Notar an den gültigen Vorschriften halten.

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