Kostenordnung

Die Kostenordnung gibt die Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an und wird als KostO abgekürzt. Der erste Teil der Gebührenordnung befasst sich mit den Gerichtskosten, während der zweite Teil die Notarkosten enthält. Die bisherige Kostenordnung wird nur noch übergangsweise angewendet, da die aktuellen Regelungen im Gerichts- und Notarkostengesetz enthalten sind. Das die bisherige Kostenordnung enthaltende Gesetz wird als GNotKG abgekürzt. Die Höhe der anfallenden Gebühren richten sich in der Kostenordnung in den meisten Fällen nach dem Geschäftswert, zudem dürfen je nach dem Aufwand und der konkreten Tätigkeit verschiedene Kostenarten in Rechnung gestellt werden.

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