Kostenquote

Die Kostenquote bezeichnet im Versicherungswesen das Verhältnis der Verwaltungskosten zu den Beitragseinnahmen und ist besonders bei der gesetzlichen Sozialversicherung von Bedeutung. In Privatunternehmen gibt die Kostenquote an, in welchem Verhältnis zum Umsatz Kosten entstehen. Eine Verringerung der Kostenquote ist durch eine Verringerung der Serviceleistungen fast immer möglich, geht dann aber auch mit einer abnehmenden Kundenzufriedenheit einher. In einigen Berufsgruppen wie bei Ärzten liegen die durchschnittlichen Kostenquoten (in der Hausarztpraxis vierzig bis sechzig Prozent) offen. Bei Schadenersatzprozessen wird eine Kostenquote für die Aufteilung der Verfahrenskosten zwischen beiden Beteiligten gebildet, wenn das Gericht die Forderung als zu hoch angesetzt ansieht.

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