Kulanzerstattung

Bei einer Kulanzerstattung leistet ein Anbieter eine Rückzahlung auf der Basis eines freiwilligen Entgegengekommens. Eine Kulanzerstattung dient nicht nur der langfristigen Kundenbindung durch eine Erhöhung der Zufriedenheit mit der Betreuung, sondern auch der Vermeidung juristischer Auseinandersetzungen. Vor allem Versicherer schließen unklare Fälle häufig mit dem Angebot einer Kulanzerstattung ab. Diese Bezeichnung ist nicht immer gerechtfertigt, da der Versicherungsnehmer in vielen Fällen bei einem Prozess gute Aussichten auf den Erhalt der gesamten geforderten Summe besitzt. Auf der anderen Seite erhält er bei Annahme der angebotenen Kulanzerstattung die - wenn auch nur teilweise - Leistung wesentlich früher als nach einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung.

^