Die Kulanzfrist bezeichnet einen Zeitraum, in welchem ein eigentlich fällig werdender Verspätungszuschlag nicht erhoben wird. Bei schriftlich einzureichenden Erklärungen bezieht sich die Kulanzfrist häufig auf die übliche Postlaufzeit. Auch Leihbüchereien wenden vielfach eine Kulanzfrist an, so dass nur wenige Tage verspätet zurückgebrachte Bücher und Medien nicht mit einem Verspätungsentgelt belegt werden. Die entsprechenden Kulanzfristen sind üblicherweise in die Nutzungsordnung und Entgeltordnung der entsprechenden Einrichtung eingearbeitet. Des Weiteren gelten in vielen Unternehmen Kulanzfristen, nach deren Ablauf die Mitarbeiter keine Kulanzentscheidungen mehr treffen dürfen. Diese Art der Kulanzfristen sind üblicherweise nur intern innerhalb des jeweiligen Unternehmens bekannt.