Kulanzkündigung

Bei einer Kulanzkündigung akzeptiert der Anbieter die vom Kunden gewünschte Aufhebung eines Vertragsverhältnisses vor dem Ablauf der Vertragsbindungsfrist beziehungsweise der Kündigungsfrist, obgleich kein Grund für eine Sonderkündigung vorliegt. Verbraucher sollten bei einer Bitte um eine Kulanzkündigung ihre persönliche und finanzielle Situation schildern. Falls Verbraucher mehrere Verträge bei einem Anbieter unterhalten, vermeidet das Eingehen auf den Wunsch nach einer Kulanzkündigung häufig den kompletten Verlust des Kunden nach Ablauf der regulären Kündigungsfristen. Nach einer überraschend eintretenden Arbeitslosigkeit oder einem aus anderen Gründen eingetretenen Verlust verhindert die Akzeptanz einer Kulanzkündigung das Auflaufen uneinbringlicher Forderungen. In vielen Fällen beruht eine Kulanzkündigung darauf, dass ein Kündigungsschreiben verspätet eingegangen ist.

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