Liquiditätsausstattung

Die Liquiditätsausstattung sagt aus, in welchem Umfang Unternehmen und private Haushalte über liquide Mittel verfügen. In Teilbereichen der Wirtschaft bestehen Mindestanforderungen an die Liquiditätsausstattung der Unternehmen; das gilt in erster Linie für Banken und Versicherungen und wird für beide Bereiche von der BaFin überwacht. Bei einer nicht ausreichenden Liquiditätsausstattung kann die Aufsichtsbehörde unter anderem die Gewinnausschüttung durch Banken und Versicherungen untersagen. Im Rahmen der Darlehensaufnahme sagen Muttergesellschaften ihren Töchtern häufig die ausreichende Ausstattung mit liquiden Mitteln zu; wird die entsprechende Erklärung gegenüber der Bank abgegeben, wird sie auch als Liquiditätsausstattungsklausel bezeichnet.

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