Mit der Lohnfortzahlung ist überwiegend die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gemeint. Diese gilt für sechs Wochen, wobei mehrere Krankschreibungen wegen derselben Erkrankung zusammengefasst werden. Des Weiteren tritt die Lohnfortzahlung im Urlaub sowie bei einer vom Betrieb veranlassten Freistellung ein. Einige Unternehmen stellen gekündigte Mitarbeiter sofort von der Arbeit frei, wodurch sie zur Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist verpflichtet werden. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall folgt grundsätzlich dem Lohnausfallprinzip, so dass der Arbeitnehmer so gestellt werden muss, als ob er nicht erkrankt wäre. Tarifverträge können jedoch die abweichende Berücksichtigung des Referenzverdienstes eines angemessenen Zeitraumes vorsehen. Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt bei einer Erkrankung während der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses, in diesem Fall zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.