Lohnfortzahlungsgesetz

Als Lohnfortzahlungsgesetz wird umgangssprachlich weiterhin das seit 1994 gültige Entgeltfortzahlungsgesetz bezeichnet. Das vorhergehende Lohnfortzahlungsgesetz wurde 1994 durch das Entgeltfortzahlungsgesetz abgelöst, welches später mehrfach geringfügig verändert wurde. Das Lohnfortzahlungsgesetz besagt, dass Arbeitnehmer bei einer Erkrankung (Krankschreibung) sechs Wochen lang vom Arbeitgeber ihr Arbeitseinkommen erhalten. Auf die Sechswochenfrist werden auch mehrere Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Erkrankung angerechnet. Das Lohnfortzahlungsgesetz bezieht sich auch auf Aushilfen, so dass die Verweigerung der Lohnfortzahlung bei geringfügigen Beschäftigungen rechtswidrig ist. Als Ausnahme vom Lohnausfallprinzip gilt, dass nicht regelmäßig geleistete Überstunden bei der Berechnung der Lohnfortzahlung nicht berücksichtigt werden. Arbeitgeber mit wenigen Beschäftigten müssen ihre Verpflichtungen durch das Lohnfortzahlungsgesetz in Form einer Umlage absichern.

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