Lohngruppen

Die Einstufung der einzelnen Tätigkeiten in Lohngruppen ist Bestandteil vieler Tarifverträge, wobei die konkrete Zuordnung sowohl auf die erforderliche Ausbildung als auch auf die Schwere der Tätigkeit und die mit ihr verbundene Verantwortung Bezug nimmt. Die Einteilung in eine Lohngruppe ist für den tariflich festgelegten Lohn maßgeblich, diesen darf der an einen Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber zwar erhöhen, nicht aber unterschreiten. Analog zu den Lohngruppen existieren für Gehaltsempfänger Gehaltsgruppen, bei welchen die Grundbedingungen für die Einstufung mit denen der Lohngruppenzuordnung vergleichbar sind. Die Definition der einzelnen Lohngruppen und Gehaltsgruppen erfolgt grundsätzlich in einem Rahmentarifvertrag.

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