Lohnsteuerberechnung

Die Lohnsteuerberechnung nimmt der Arbeitnehmer anhand der ihm vorliegenden Steuermerkmale vor. Falls Veränderungen der Merkmale (Eheschließung, Geburt von Kindern, Eintritt in eine oder Austritt aus einer Religionsgemeinschaft mit Recht zum Kirchensteuereinzug) zu spät beim Finanzamt eingehen, erfolgt eine Neuberechnung im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs. Freibeträge können für die Lohnsteuerberechnung auf Antrag in den Steuermerkmalen hinterlegt werden, viele Arbeitnehmer machen sie erst im Jahresausgleich geltend. Bei der Lohnsteuerberechnung für Studenten und Schüler im Ferienjob ist bei der Lohnsteuerberechnung eine ganzjährige Tätigkeit anzunehmen, die zu viel gezahlten Steuern erhalten diese mittels des Lohnsteuerjahresausgleichs erstattet.

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