Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält alle Angaben über die gezahlte Lohnsteuer während eines Kalenderjahres und muss dem Arbeitnehmer spätestens Ende Februar zugegangen sein, üblich ist die Aushändigung nach der Lohnabrechnung für den Monat Dezember. Neben den Angaben zur Lohnsteuer weist die Lohnsteuerbescheinigung die Sozialversicherungsbeiträge und möglicherweise erhaltene Zahlungen wie Kurzarbeitergeld und einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie eventuell zur Kirchensteuer auf. Mit Ausnahme von Privathaushalten als Arbeitgeber muss die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch erstellt werden. Arbeitnehmer nutzen die Lohnsteuerbescheinigung für die Übernahme der entsprechenden Daten in den Lohnsteuerjahresausgleich. Die auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgelisteten Daten liegen dem Finanzamt jedoch ohnehin bereits vor, da der Arbeitgeber sie auch an die Finanzverwaltung meldet.

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