Lohnsteuererklärung

Der Begriff Lohnsteuererklärung wird selbst in Fachpublikationen regelmäßig verwendet. Steuerrechtlich korrekt sind jedoch die Bezeichnungen Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung. Einen Lohnsteuerjahresausgleich reichen Arbeitnehmer ein, wenn sie kein weiteres Einkommen haben und mit einer Erstattung rechnen. Je nach Steuerklassenwahl sind Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Abgabe eines Formulars zum Lohnsteuerausgleich verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch in weiteren Fällen wie mehreren abhängigen Beschäftigungen und der Inanspruchnahme einiger Lohnersatzleistungen. Eine Einkommensteuererklärung wird für Arbeitnehmer erforderlich, sobald sie selbstständige oder freiberufliche Nebeneinnahmen beziehungsweise Einkünfte aus weiteren Einkommensarten erzielen. Des Weiteren geben Selbstständige und Freiberufler immer eine Lohnsteuererklärung ab.

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