Mietzahlung

Die Mietzahlung ist die Bezahlung der Miete, einem Entgelt für die Überlassung beweglicher oder unbeweglicher Gegenstände. Der allgemeine Sprachgebrauch denkt beim Begriff der Mietzahlung überwiegend an die Immobilienmiete oder an die Zahlung der Kosten für einen Leihwagen. Besonders im gewerblichen Bereich können Mietzahlungen sich aber auch auf die Bezahlung der Kosten für leihweise überlassene Maschinen beziehen. Mietzahlungen sind faktisch verlorene Gelder, während die Bezahlung der Raten für einen Immobilienkredit für eigenes Immobilieneigentum erfolgt. Üblicherweise erfolgt die Mietzahlung spätestens am dritten Werktag des entsprechenden Monats, abweichende Vereinbarungen können jedoch getroffen werden. Neben Mietrückständen können auch regelmäßig verspätet eingehende Mietzahlungen zu einem Kündigungsrecht des Vermieters führen, wozu jedoch eine vorherige Abmahnung erforderlich ist.

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