Die Bezeichnung Mietzins für die Mietzahlung beruht auf der Vorstellung, dass es sich bei der Miete um eine Vergütung für das in die vermietete Wohnung investierte Kapital handelt. Tatsächlich dient die Mietzahlung sowohl der Vergütung des Kapitaleinsatzes als auch der Bildung von Rücklagen für Instandhaltungsarbeiten. Die Höhe des Mietzinses ist im Mietvertrag zu vereinbaren, dabei können regelmäßige Steigerungen im Rahmen des ortsüblichen Mietzins festgelegt werden. Wenn sprachlich zwischen den Begriffen Miete und Mietzins getrennt wird, meint der Mietzins die gesamten Zahlungen einschließlich der Nebenkosten-Vorauszahlung. Der Gesetzgeber benutzt für die zu zahlende Miete in den meisten Gesetzestexten den Begriff Mietzins.