Minderungsrecht

Das Minderungsrecht bezeichnet das Recht eines Vertragspartners, bei mangelhafter Wahrnehmung der vertraglichen Pflichten durch den anderen Partner die Bezahlung zu reduzieren. Das Minderungsrecht tritt bei Reiseverträgen sowie bei Mietverträgen kraft des geltenden Gesetzes ein, bei anderen Verträgen wie Kaufverträgen und Werkleistungsverträgen stellt die Minderung hingegen eine mögliche Alternative der Reaktion des Kunden dar. Er muss das Minderungsrecht bei Kaufverträgen und Werkverträgen nicht einfordern, sondern kann auf einer Nachbesserung bestehen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Möglichkeit zur Nachbesserung muss der Verbraucher gemäß des Reisevertragsrechts auch dem Reiseveranstalter zugestehen, ehe er vom Minderungsrecht Gebrauch macht.

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