Die Mitarbeiterbeteiligung ist eine zusätzliche Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg des Unternehmens. Im engeren Sinn bezeichnet die Mitarbeiterbeteiligung den Besitz von Anteilen des Unternehmens durch Arbeitnehmer, dieser wird bei Aktiengesellschaften häufig durch die Ausgabe vergünstigter Belegschaftsaktien gefördert. Eine weitere Form der Mitarbeiterbeteiligung besteht in der Zahlung einer zusätzlichen Leistung, deren Höhe vom Geschäftsergebnis abhängt. In einer dritten Bedeutung meint der Begriff Mitarbeiterbeteiligung die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Mitgestaltung der Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Arbeitsgestaltung. Die Mitarbeiterbeteiligung an Kapitalgesellschaften gilt als erstrebenswert, da sie die Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital miteinander verbindet und Arbeitnehmer direkt am Erfolg ihres Arbeitgebers beteiligt.