Mitarbeiterdarlehen

Das Mitarbeiterdarlehen ist ein vergünstigter Kredit, welchen der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gewährt. In vielen Betrieben existiert eine Betriebsvereinbarung, in welcher sich Betriebsrat und Arbeitgeber auf Grundlagen für Mitarbeiterdarlehen geeinigt haben. Sofern keine entsprechende Betriebsvereinbarung existiert, ist das Mitarbeiterdarlehen eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der vergünstigte Zinssatz eines Mitarbeiterdarlehens stellt einen geldwerten Vorteil dar, so dass die Ersparnisse grundsätzlich steuerpflichtig sind, der Gesetzgeber hat jedoch einen recht großen Freibetrag eingeräumt. An leitende Angestellte und Aufsichtsräte vergebene Mitarbeiterdarlehen gelten als Organkredite und unterliegen ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen. Für den Betrieb sind die Zinseinnahmen durch Mitarbeiterdarlehen normale Betriebseinnahmen.

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