Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist ein Begriff aus dem Immobilienrecht und meint den Anteil am Gemeinschaftseigentum eines in Eigentumswohnungen aufgeteilten Gebäudes. Üblich ist die Wahl eines an der Größe der jeweiligen Wohnung als Sondereigentum orientierten Verteilungsschlüssels, dieses Verfahren ist jedoch nicht verbindlich vorgeschrieben. Die Stimmrechte in der Eigentümerversammlung können nach Satzung statt nach der Anzahl der vertretenen Wohnungen nach den Miteigentumsanteilen festgelegt werden. Bei der Verteilung der für das Gemeinschaftseigentum anfallenden Kosten werden üblicherweise die Miteigentumsanteile als Berechnungsgrundlage herangezogen. Der Miteigentumsanteil ermöglicht rechtlich erst die Aufteilung einer Wohnung, da das deutsche Gesetz eigentlich kein Eigentum an Wohnungen kennt, sondern Gebäude als Teil des Grundstücks ansieht.

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