Mitgift

Die Mitgift war das Vermögen, das die Braut in die Ehe einbrachte und das ihr im Falle einer eventuellen Scheidung wieder zur Verfügung stand. In Deutschland und den meisten europäischen Regionen ist diese Form der Vermögenseinbringung bei der Eheschließung heute nicht mehr üblich, allerdings lässt sich die Aussteuer als eine Sonderform der Mitgift interpretieren. Diese dient jedoch zumeist nicht der Begründung des ehelichen Hausstandes, sondern zunächst dem Gründen eines Haushaltes als Einzelperson oder Teil einer Wohngemeinschaft. Das Steuerrecht sieht ebenso wie das Erbschaftsrecht weiterhin die Ausstattung im Falle einer Heirat oder der Begründung einer selbstständigen Lebensführung als Sonderfall für Töchter und Söhne vor.

^