Mitversicherung

Die Mitversicherung aus der Sicht der Versicherungsgesellschaften als handelnde Subjekte ist die gemeinsame Absicherung großer Risiken durch mehrere Versicherungen. Im Gegensatz zur Rückversicherung gilt bei einer Mitversicherung jedes beteiligte Unternehmen als Vertragspartner des Versicherungsnehmers. Aus der Sicht der Versicherten als handelnde Subjekte bedeutet die Mitversicherung, dass neben dem Versicherungsnehmer weitere Personen durch den Versicherungsvertrag geschützt werden. Diese Form der Mitversicherung tritt entweder gesetzlich oder durch besondere Vereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft ein. Bekannte gesetzliche Formen der Mitversicherung sind die Familienmitversicherung der GKV sowie die Integration minderjähriger und noch nicht erwerbstätiger volljähriger Kinder in den Versicherungsschutz privater Haftpflichtversicherungen.

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