Mütterrente

Als Mütterrente wird in Deutschland üblicherweise nicht generell die Anrechnung der Mutterschaft auf die Rentenhöhe, sondern explizit die zusätzliche Anerkennung eines weiteren Jahres für Eltern von Kindern, die früher als 1992 geboren wurden, bezeichnet. Die Mütterrente wurde im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2013 thematisiert. Diese Form der Mütterrente trat Anfang Juli 2014 in Kraft. Die Mütterrente wird bis einschließlich 2017 durch die Rentenkasse finanziert, während sich der aus Steuermitteln bezahlte Zuschuss zur Rentenversicherung ab Anfang 2018 erhöhen wird. Die Vertreter der Rentenversicherung haben sich jedoch für die vollständige und sofortige Finanzierung der Mütterrente aus Steuermitteln ausgesprochen, da es sich um eine soziale Komponente bei der Rentenversicherung handelt.

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