Das Mutterschaftsgeld wird auf Antrag durch die gesetzlichen Krankenkassen an Frauen ausgezahlt, welche während der Mutterschutzzeit über einen eigenständigen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen. Die Differenz zum Arbeitsentgelt trägt zunächst der Arbeitgeber, dieser erhält die Lohnfortzahlung an werdende Mütter jedoch durch die Umlage U 2 erstattet. Nicht selbst versicherte werdende Mütter erhalten das Mutterschaftsgeld in verminderter Höhe durch die Mutterschaftsgeldstelle ausgezahlt. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt 2012 maximal 385 Euro und bei reduziertem Anspruch 213 Euro monatlich. Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, es wird bei der Berechnung und Ermittlung des Gesamteinkommens und der Festlegung der Progressionsstufe jedoch berücksichtigt.