Die Mutterschaftsgeldstelle ist beim Bundesversicherungsamt angesiedelt und zahlt an werdende Mütter ein gegenüber dem Vollanspruch vermindertes Mutterschaftsgeld aus, wenn diese nicht eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Das betrifft vor allem im Rahmen der Familienmitversicherung versicherte Frauen sowie Arbeitnehmerinnen, welche kurze Zeit vor der Feststellung ihrer Schwangerschaft aus einem Beamtenverhältnis in ein Arbeitnehmerverhältnis gewechselt haben. Des Weiteren zahlt die Mutterschaftsgeldstelle das verminderte Mutterschaftsgeld an Frauen, deren befristeter Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft ausgelaufen ist und an Schwangere, deren Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund und mit behördlicher Zustimmung während der Schwangerschaft oder der sich an die Geburt anschließenden Schutzzeit beendet wurde.