Mutterschutzbestimmungen

Mutterschutzbestimmungen schützen das noch nicht geborene Kind sowie die werdende Mutter und werden im Mutterschutzgesetz geregelt. Sie umfassen ein Beschäftigungsverbot acht Wochen vor und nach der Geburt sowie das Verbot des Umgangs mit gesundheitsgefährdenden Stoffen während der Schwangerschaft. Ebenfalls zu den Mutterschutzbestimmungen in Deutschland gehört das Verbot der Nachtarbeit. Das Verbot der Arbeit an Sonntagen und Feiertagen ist grundsätzlich ebenfalls ein Bestandteil der Mutterschutzbestimmungen; da die Sonntagsarbeit aber, sofern sie nicht zusätzlich zur Arbeit an anderen Tagen erfolgt, nicht zwingend eine besondere Belastung darstellt, kann die schwangere Frau auf diesen Teil des Schutzes verzichten. Zusätzlich zu den Arbeitseinschränkungen besteht während der Schwangerschaft und unmittelbar nach der Geburt ein zusätzlicher Kündigungsschutz.

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