Mutterschutzgeld

Mutterschutzgeld ist ein häufig verwendeter Begriff für das Mutterschaftsgeld. Das von der Krankenkasse gezahlte Mutterschutzgeld stockt der Arbeitgeber auf, so dass die werdende Mutter während ihrer Schwangerschaft keine finanziellen Einbußen erleidet. Der Arbeitnehmer erhält seinerseits eine Rückvergütung über die Pflichtumlage U 2. Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt während des absoluten Arbeitsverbotes. Der Anspruch auf das Mutterschutzgeld (Mutterschaftsgeld) besteht auch, wenn die schwangere Arbeitnehmerin auf Grund der Gesundheitsgefährdung ihrer Tätigkeit nicht arbeiten darf und der Arbeitgeber ihr keine ungefährliche Ersatzbeschäftigung anbieten kann. Schwangere ohne Anspruch auf das Mutterschutzgeld erhalten ein vermindertes Mutterschaftsgeld (Mutterschutzgeld) durch die Mutterschaftsgeldkasse ausgezahlt.

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