Nachträgliche Kostenauflösung

Als Kostenauflösung wird die für die Kalkulation wichtige Aufteilung der betrieblich anfallenden Ausgaben in feste (fixe) und veränderbare (variable) Kosten bezeichnet. Eine nachträgliche Kostenauflösung besagt, dass diese Aufteilung erst rückwirkend und somit für die Vergangenheit erfolgt, damit dient sie naturgemäß nicht mehr der Kalkulation der bereits erbrachten Leistung. Von Bedeutung ist die nachträgliche Kostenauflösung jedoch für die Berechnung vergleichbarer geschäftlicher Aktivitäten in der Zukunft sowie für eine nachträgliche exakte Kostenzuordnung. Zusätzlich zeigt die nachträgliche Kostenauflösung häufig deutlich an, in welchen Bereichen sich Kosten leicht einsparen lassen. Somit ist die nachträgliche Kostenauflösung sowohl ein Kontroll- als auch ein Planungsinstrument.

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