Niedriglohnsektor

Der Niedriglohnsektor bezeichnet die Erwerbsbereiche, deren Arbeitnehmer überwiegend geringfügig entlohnt werden. Die Löhne im Niedriglohnsektor werden durch die Einführung des Mindestlohnes überwiegend steigen. Der Mindestlohn hebt den Niedriglohnsektor jedoch nicht auf, da er unterhalb der Niedriglohngrenze gemäß der Armutsgrenze liegt. Im Niedriglohnsektor sind typischerweise Dienstleistungen angesiedelt. Auch ungelernte Arbeitskräfte sind häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt. Der Niedriglohnsektor ist für den Arbeitgeber zwar mit Einsparungen verbunden, die geringe Entlohnung wirkt sich aber auch auf die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter aus. Die mögliche Aufstockung geringer Löhne durch Hartz IV-Leistungen hat eine nicht erwünschte Ausweitung des Niedriglohnsektors bewirkt.

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