Pachtaufhebungsvertrag

Ein Pachtaufhebungsvertrag hebt einen bestehenden Pachtvertrag in beiderseitigem Einvernehmen vorzeitig auf. Er kann mit einer Entschädigungszahlung eines Vertragspartners verbunden sein. Ein Pachtaufhebungsvertrag ist erforderlich, wenn der Pachtvertrag mit einer festen Laufzeit abgeschlossen wurde, da in diesem Fall eine Kündigung als einseitige Willenserklärung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Selbst bei einer rechtlich möglichen vorzeitigen Kündigung eines befristeten Pachtvertrages empfiehlt sich das Angebot eines Pachtaufhebungsvertrages an den Vertragspartner, da dieser Streitigkeiten und Prozesse verhindert. Bei unbefristet abgeschlossenen Pachtverträgen ist ein Pachtaufhebungsvertrag nicht erforderlich, wenn der kündigende Vertragspartner die gesetzliche oder eine davon abweichende vereinbarte Kündigungsfrist einhält.

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