Eine Parteispende ist eine Spende an eine politische Partei. Eine gesetzliche Grenze für die Höhe von Parteispenden besteht in Deutschland nicht, bei Spenden ab 10 000 Euro besteht jedoch eine Veröffentlichungspflicht im Rechenschaftsbericht der Partei und ab 50 000 Euro zusätzlich die Pflicht zur sofortigen Anzeige der Spende an den Bundestagspräsidenten. Eine Parteispende kann beschränkt von der Einkommensteuer bei der Steuererklärung abgezogen werden. Nicht erlaubt sind Parteispenden, mit deren Gabe eine Einflussnahme auf politische Entscheidungen ausgeübt werden soll. Die Höhe der von einer politischen Partei bezogenen Parteispenden wirkt sich direkt auf die Höhe der ihr zustehenden staatlichen Mitfinanzierung aus.