Patentfähigkeit

Die Patentfähigkeit bezeichnet die grundsätzliche Möglichkeit, eine konkrete Erfindung zum Patent anzumelden. Voraussetzungen für die Patentfähigkeit einer Erfindung sind, dass es sich bei ihr tatsächlich um eine technische Weiterentwicklung handelt und dass die Erfindung eine schöpferische Leistung darstellt. Des Weiteren muss eine zum Patent eingereichte Erfindung gewerblich oder landwirtschaftlich verwertbar sein und tatsächlich funktionieren. Auf Grund der erforderlichen Funktionsfähigkeit sind bloße Ideen zu technischen Weiterentwicklungen vorhandener Produkte nicht patentfähig. Über die Patentfähigkeit entscheidet das Patentamt, wobei der Antragsteller ein Patent sowohl beim Deutschen Patentamt als auch beim Europäischen Patentamt einreichen kann.

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