Patentgebühren

Bei korrektem Sprachgebrauch sind Patentgebühren ausschließlich die Gebühren, welche für die Eintragung eines Patents an das Patentamt abzuführen sind. Nicht nur in der Umgangssprache, sondern auch im geschäftlichen Verkehr werden Entgelte für die Nutzung eines Patents durch Dritte ebenfalls als Patentgebühren bezeichnet. Richtig wäre in diesem Fall die Bezeichnung als Patententgelt oder als Patentnutzungsentgelt beziehungsweise als Pacht für das Recht der Patentnutzung. Ein Patentinhaber kann jederzeit Dritten das Recht zur Nutzung seines Patents gegen die Zahlung eines Entgelts verleihen. Bei der Berechnung des Patententgelts ist die Vereinbarung eines Festbetrages ebenso möglich wie die Festlegung einer vom Nutzungsumfang abhängigen Vergütung.

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