Das Patentgesetz regelt die Vorgehensweise bei der Anmeldung von Patenten ebenso wie die aus erhaltenen Patenten entstehenden Rechte. Grundlegende Festlegungen im Patentrecht beziehen sich darauf, dass der Inhaber eines Patentes nach seiner eigenen Entscheidung Dritten die Anwendung seiner Erfindung gegen ein zu vereinbarendes Entgelt gestatten kann; des Weiteren regelt das Patentgesetz die Rechte des Patentinhabers bei Verstößen gegen sein Ausschließlichkeitsrecht. Zudem beschreibt das Patentgesetz die Aufgaben des Patentamtes und die Mindestansprüche an eine zu patentierende Erfindung, bei dieser muss es sich sowohl um eine schöpferische Leistung als auch um einen anwendbaren technischen Fortschritt handeln. Letztendlich beschränkt das Patentgesetz die zeitliche Laufzeit erteilter Patente und regelt die grundsätzliche Gebührenpflicht im Patentverfahren.