Patentkosten

Unter dem Begriff der Patentkosten werden einerseits die Kosten verstanden, welche einem Erfinder oder einem Unternehmen im Vorfeld der Entwicklung patentfähiger Neuheiten entstehen. Zu diesen Kosten gehören sowohl die gesamten Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die Kosten für einen eingeschalteten Patentanwalt als auch die beim Patentamt für die Registrierung zu zahlende Anmeldegebühr. Andererseits bezeichnet der Begriff Patentkosten den für den Erwerb der Nutzungsrechte eines Patents anfallenden Kaufpreis. In beiden Fällen können die Patentkosten buchhalterisch aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer des Patents wirtschaftlich dargestellt und somit als Betriebsausgaben abgeschrieben werden.

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