Die Personalkostenberechnung dient sowohl zur Feststellung der in einem Betrieb oder einer Abteilung anfallenden Personalkosten als auch zur Ermittlung der für eine anstehende Fertigung zu planenden Personalausgaben. Die direkten Personalkosten setzen sich aus den Arbeitsentgelten einschließlich Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie den darauf entfallenden Sozialabgaben zusammen. Sie stellen jedoch nur einen Teilbereich der im Rahmen der Personalkostenberechnung zu berücksichtigenden Kosten dar, da zu diesen auch die allgemeinen Verwaltungskosten wie die Ausgaben für die Personalabteilung und die für Mitarbeiter getätigten Aufwendungen gehören. Bei der Kostenplanung werden für die Personalkostenberechnung zwangsläufig Erfahrungswerte genutzt, da sich einige Bestandteile wie Zahlungen an erkrankte Mitarbeiter nicht sicher vorhersehen lassen.