Pfändungsarten

Bei der Pfändung stehen unterschiedliche Arten zur Verfügung. Bei einer Taschenpfändung untersucht der Gerichtsvollzieher, ob der Schuldner verwertbare Gegenstände mit sich führt. Diese ist häufig mit einer Pfändung in der Wohnung verbunden, wobei der Vollstreckungsbeamte eine Verpfändung von Gegenständen mit ausreichendem Wert vornimmt, sofern diese vom Gesetzgeber nicht als für die Lebensführung notwendig anerkannt sind oder für den Gelderwerb genutzt werden. Bei einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber des Schuldners dem Gläubiger direkt den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens. Eine Kontopfändung besagt, dass der zu pfändende Betrag zwangsweise vom Konto des Schuldners abgehoben werden darf, welches bis zur Erledigung der Pfändung für ausgehende Zahlungen gesperrt bleibt.

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