Pfändungspfandrecht

Das Pfändungspfandrecht meint das Recht, welches der Gläubiger an einer gepfändeten Sache erwirbt. Dieses entsteht somit mit der Pfändung des Gegenstandes durch den Gerichtsvollzieher. Während bei einer Lohnpfändung beziehungsweise einer Kontopfändung die Weiterleitung der gepfändeten Beträge an den Gläubiger gesichert ist, erfolgt bei einer Sachpfändung üblicherweise eine Verwertung durch den Gerichtsvollzieher, so dass der Gläubiger anstelle des gepfändeten Gutes dessen Versteigerungserlös erhält. Für den tatsächlichen Eintritt des Pfändungspfandrechts bestehen in der Rechtsliteratur unterschiedliche Theorien wie die gemischte, die privatwirtschaftliche und die öffentlich-rechtliche Vorstellung. In Deutschland folgen die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlichen Theorien. In einer zweiten Bedeutung meint das Pfändungspfandrecht den gesamten sich mit Pfändungen befassenden Rechtskorpus.

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