Pfändungsrechner

Der Pfändungsrechner gibt an, welcher Betrag des Nettoeinkommens nicht gepfändet werden darf. Der Pfändungsfreibetrag setzt sich aus einer Pfändungsfreigrenze, deren Höhe vom Familienstand und der Anzahl der zu unterhaltenden Kinder abhängt, und einem zusätzlichen nicht der Pfändung unterworfenen prozentualen Anteil an dem Arbeitseinkommen oberhalb der Freigrenze zusammen. Für einzelne Einkommensbestandteile bestehen zusätzliche Vergünstigungen hinsichtlich der Pfändung, indem diese nicht pfändbar sind oder nur zu einem Teil gepfändet werden dürfen. Nutzer eines Pfändungsrechners beachten, dass der ermittelte nicht pfändbare Teil des Arbeitseinkommens nur für die Lohnpfändung gilt. Eine Kontopfändung des nicht pfändbaren Lohnes bleibt möglich und kann nur durch ein P-Konto abgewendet werden.

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