Die Pfändungstabelle gibt an, mit welchen Teilbeträgen eine Pfändung vorgenommen werden darf. Maßgeblich ist die Pfändungstabelle vor allem bei der Lohnpfändung, wo neben dem Grundfreibetrag bis zu einem Höchstbetrag auch von weiteren Einkünften nur Teilbeträge gepfändet werden dürfen. Des Weiteren berücksichtigt die Pfändungstabelle die Anzahl der zu unterhaltenden Personen. Weniger umfangreich ist die Pfändungstabelle hinsichtlich der Kontopfändung, da der die Freigrenze überschreitende Betrag auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) grundsätzlich gepfändet werden darf. Die Pfändungstabelle zum Arbeitseinkommen wird regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasst, wobei das Existenzminimum um pauschal berechnete Kosten für die Berufstätigkeit ergänzt wird.