Prozesskostenrechnung

Die Prozesskostenrechnung dient als eine Form der betrieblichen Kostenrechnung der sinnvollen Aufteilung der Gemeinkosten, wobei die Grundlage für eine Kostenzuordnung nicht einzelne Aktivitäten, sondern komplette Prozesse dienen. Die übliche Abkürzung für die Prozesskostenrechnung lautet PKR. Die Prozesskostenrechnung teilt die festen ebenso wie die variablen Gemeinkosten eines Unternehmens auf die entsprechenden Prozesse auf. Allgemein gilt die Prozesskostenrechnung als angemessen, wenn die Gemeinkosten nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten eines Unternehmens bilden. Grundvoraussetzung für die Anwendung der Prozesskostenrechnung ist naturgemäß die eindeutige Definition von Prozessen innerhalb der Produktion. Die Prozesskostenrechnung wird überwiegend als Weiterentwicklung des ursprünglich in den USA verwendeten Kostenrechnungssystems Activity Based Costing verstanden, welches jedoch Aktivitäten und nicht Prozesse als Grundlage der Kostenrechnung ansieht.

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